Alte und sehr alte Menschen sind in besonderer Weise von der Coronakrise betroffen – selbst dann, wenn sie nicht direkt daran erkranken. So birgt das empfohlene ‚Social distancing‘ neben körperlichen Risiken eine erhebliche Gefahr für die psychische Gesundheit älterer Menschen, da basale Grundbedürfnisse nicht mehr befriedigt werden. Quarantänemaßnahmen führen nachweislich zu erhöhten Raten an posttraumatischen Belastungssymptomen. Insbesondere für die Gruppe alter und sehr alter multimorbider Menschen mit Depression und Angststörungen ist unter diesen Bedingungen eine erhebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes zu erwarten – mit erheblichen Kosten für das Gesundheits- und Pflegesystem.
Die DGGG begrüßt, dass angesichts der aktuellen Situation die Möglichkeit erleichtert wurde (Beschluss vom 17. März), die psychotherapeutische Behandlung vollumfänglich und uneingeschränkt per Videosprechstunde anzubieten. Die Chancen auf den Zugang zu Videosprechstunde sind für ältere und vulnerable Patient*innen mit psychischen Erkrankungen jedoch häufig aufgrund reduzierter technischer, körperlicher, kognitiver und motivationaler Ressourcen eingeschränkt. Daher sollten die bereits umgesetzten Möglichkeiten der Videobehandlung für alte und vulnerable Patient*innen auch vollumfänglich und uneingeschränkt in Form von Telefontherapie erbracht und abgerechnet werden können.
Diese Forderung hat die DGGG gemeinsam mit dem DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e.V. in einem OFFENEN Brief vom 18. März 2020 gefordert, der der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesministerium für Gesundheit zuging.